Technological Citizenship
Contents
Empowerment technologischer BürgerInnen oder doch nur Buzz-Word?
“It is time to actually become citizens within technological society” - (Frankenfeld 1992, 477).
So kommentiert Frankenfeld das unterforschte Konzept der Technological Citizenship. Was bedarf es um an unserer heutigen hochtechnisierten Gesellschaft teilzunehmen?
Aktueller denn je, wird hier untersucht, ob Technological Citizenship Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie zu empowern vermag.
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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundlagen von Technological Citizenship
- 2.1. Citizenship im soziopolitischen Diskurs
- 2.2. Technologie – zwischen Mystifizierung und Blackboxing
- Technological Citizenship – Konzept und Kritik
- Alte blinde Flecken der STS – Neue blinde Flecken von Technological Citizenship
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Eidesstattliche Erklärung
Autor: Dominik Weckmüller, 14.04.2019
Hinweis: Fußnoten befinden sich am Ende eines Absatzes und sind mit [^] gekennzeichnet.
1. Einleitung
„It is time laypersons were given a single hook such as TC [Technological Citizenship, D.W.] that they can grasp to actually become citizens within technological society“ (Frankenfeld 1992, 477).
Viele ForscherInnen behaupten, unsere moderne Gesellschaft sei als eine technologische zu verstehen (Vgl. Barry 2001, 31; Winner 1992). Aus dieser Annahme folgt die populäre Denkweise, dass Technologie in zunehmenden Maße unseren Alltag und damit uns als Menschen bestimme. Dass hierbei der genauso populäre Fehler des Blackboxing von Technologie geschieht, bleibt dabei weitgehend unbeachtet. Denn Technik existiert nicht einfach oder schafft sich selbst aus dem nichts. Sie ist immer in spezifische soziale als auch politische Kontexte eingebettet, entsteht aus diesen heraus und findet innerhalb diesen Anwendung. Dadurch kann Technologie einen sehr bestimmenden Charakter aufweisen und spezifische politische Qualitäten transportieren, die sowohl unsere Gesellschaft als auch uns als Menschen formen. Technologien bevorteilen systematisch intentional und nicht intentional gewisse Gruppen von Menschen und benachteiligen wiederum andere. Wie sich TechniklaiInnen sich ihrer technologischen Rechte bewusstwerden können, demokratische Partizipation erstreiten und durch das Herausfordern alter Hegemonien sich ihrer legitimen Macht befähigen können (sollten) um BürgerInnen einer technologischen Gesellschaft zu werden, davon handelt Technological Citizenship (TC). Eingebettet in den Diskurs der Science and Technology Studies (STS) soll TC folglich das Verhältnis von Politik, Mensch und Technologie(n) moderieren. Ob das Konzept diesem Anspruch gerecht werden kann oder es sich nur um ein angesagtes „buzz word“ (Saretzki 2000, 19) handelt, soll im Nachfolgenden eine Literaturdiskussion klären. Dazu sollen die Kernfragen behandelt werden, wie das Konzept sich ausgehend von Frankenfeld (1992) entwickelt hat, welche Kritiken es widerfahren hat und wie es ergänzt werden sollte.
2. Grundlagen von TC
„Our relations with the material world are entrenched with technological mediations“ - (Valkenburg 2012, 482).
Die Idee von TC, die sich zu Deutsch etwas sperrig mit „technikbezogener Staatsbürgerschaft“ (Keller & Hajer 1996, 60) oder alternativ „technologischer Bürgerschaft“ (Saretzki 2000, 17) übersetzen ließe, hier aber als Fachterminus in der englischen Version belassen wird, hat sich wesentlich aus der wissenschaftlichen Forschungsströmung der STS entwickelt. Ausgangspunkte des Konzeptes liegen vor allem in zwei Erkenntnissen. Zunächst wird der zwanghafte, bestimmende Charakter von Technologie anerkannt, dem sich ähnlich wie Gesetzen nicht entzogen werden kann (Saretzki 2000, 23). Der Unterschied besteht nur darin, dass Gesetze in Demokratien den Anspruch erheben legitimiert zu sein, Technologie nicht (ebd.). Keller und Hajer verstehen Technik in diesem Zusammenhang nun als politische Konstruktion, die dadurch
ihren Status als „letzte konsensfreie Enklave“ verliere (1996, 60). Dies soll bedeuten, dass durch die „Politisierung von Technologie und Technikentwicklung“ ein demokratischer Konsens für die Entwicklung und Einführung einer Technologie erforderlich sei und somit die bisher ohne Konsens auskommende Arbeit von IngenieurInnen radikal infrage gestellt werde (ebd.). Ein erweitertes Konzept von Citizenship soll sich dieser Aufgabe der Demokratisierung von Technologie annehmen und ein nötiges Korrektiv bieten. In der wissenschaftlichen Literatur besteht allerdings noch kein einheitlicher definitorischer Konsens dessen, was TC eigentlich bedeuten oder können soll und ob TC als normatives Konzept oder analytische Kategorie dienen soll. Vielmehr entwickeln AutorInnen stets neue, teils aufeinander aufbauende Konzeptionen mit unterschiedlichen wissenschaftlichen, politischen und thematischen Schwerpunkten, die für die jeweiligen Kontexte entwickelt werden, sich aber durchaus widersprechen können[^1]. Die wissenschaftliche Literaturbasis ist dabei nicht nur dünn (Eubanks 2011, 131); die Existenzberechtigung des Konzepts wird darüber hinaus sogar angezweifelt. Unter anderem wird der Vorwurf angeblich fehlenden Erkenntnisgewinnes von manchen Autoren unter dem Vorwand angezweifelt, lediglich ein „buzz word“ zu bedienen (Vgl. Saretzki 2000 , 19). TC ist also ein durchaus strittiges, unklares und noch im Entwicklungsstadium befindliches Konzept. Es wird im Folgenden ausgehend von Frankenfeld (1992) anhand von Konzepten und Begriffen aus den STS diskutiert, kritisiert und abschließend mit Blick auf benachbarte Disziplinen erweitert. Da eine Tendenz existiere, die behaupte „technology is everything and everything is technology” (Winner 1977, 10), dies aber dazu führe, dass der Begriff Technologie nichts mehr meine (ebd.) – selbiges gilt für Citi- zenship –, werden zunächst die TC zugrundeliegenden Konzepte diskutiert und definiert.
[^1] TC wird in der Wissenschaft mit wenigen Ausnahmen nicht als alleinstehendes, theoretisches Konzept betrachtet, sondern immer erst im Hinblick auf konkrete Anwendungsbereiche analytisch und normativ konzeptualisiert. So zum Beispiel innerhalb der Risk Studies (Frankenfeld 1992 ), um Nachhaltigkeit (Valkenburg) oder im postkolonialen Rahmen (Abraham & Rajadhyasksha 2015).
2.1. Citizenship im soziopolitischen Diskurs
In der Soziologiegeschichte entspringt der moderne Diskurs um Citizenship typischerweise dem Essay „Citizenship and Social Class“ der britischen Nachkriegssoziologen Marshall und Bottomore (1950). Insbesondere auf Marshall (1963 [1950]) ist die darin entstandene und immer wieder aufgegriffene und kritisierte Untergliederung in drei wesentliche Elemente des Zivilen, Politischen und Sozialen zurückzuführen (Bovens 2000, 3; Saretzki 2000, 20- 21 ). Der zivile Aspekt umfasst die Rechte der persönlichen Freiheit wie Gedanken-, Meinungs- und Glaubensfreiheit, das Recht auf Eigentum, die Vertragsfreiheit und das Recht auf Gerechtigkeit, die durch Gerichte geschützt werden (Marshall 1963 [1950], 30). Das politische Element bedeutet, an der politischen Machtausübung entweder unmittelbar, institutionell oder indirekt durch Wahlen eines solchen mit Befugnissen und Macht ausgestatteten Wahlkörpers beteiligt zu sein (ebd.). Der soziale Aspekt reicht bei Marshall von einem Minimum an Wohlstand und Sicherheit über eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe hin zur vagen Formulierung des Rechts auf ein Leben als zivilisierter Mensch, gemessen an den vorherrschenden Standards einer Gesellschaft (ebd.). Kurz gesagt, definiert Marshall Citizenship als Status, der „full members of a community“ (Marshall 1950 zit. nach Blaug 2016, 55) zuteilwird. Obgleich Marshalls Konzept unter anderem unter dem Vorwurf, die dem Kapitalismus innewohnenden Ungleichheiten unzureichend zu adressieren, aber auch aus anderen theoretischen Blickwinkeln vielfach kritisiert wurde (Turner 2009 , 69 - 70), baut Philipp J. Frankenfeld darauf auf. Er gilt mit „Technological Citizenship: A Normative Framework for Risk Studies“ (1992) als Begründer der TC im hier diskutierten Sinne (Valkenburg 2012, 475) und definiert Citizenship als
„[…] equality of membership, participation, and status or standing of individuals within a bounded realm governed by a state. This membership is woven of rights and obligations that are guaranteed and enforced by this state and that aid in the achievement of some overarching goal. This goal is normatively valued by reference to a set of more basic values” (Frankenfeld 1992, 461).
Entscheidend bei diesen zugrundeliegenden Definitionen ist der normative Anspruch der Gleichwertigkeit der BürgerInnen, denen durch Citizenship die gleichen Rechte zugesprochen und eine angemessene Teilhabe an der Gesellschaft gewährleistet werden solle (Frankenfeld 1992, 463). Im Hinblick auf den wissenschaftlichen Konsens innerhalb der TC-Debatte sind die Aspekte der In- und Exklusion und ihrer Produktion(en) von primärer Bedeutung (Saretzki 2000, 24). Da die Definition nach Frankenfeld diese zwar betont, jedoch einige normative Probleme unter anderem in der einschränkenden Fokussierung auf Nationalstaaten mit sich bringt, wird Citizenship durch Nick Stevenson erweitert. Er definiert Citizenship als „[…] diverse set of practices and cultures that structure complex patterns of inclusion and exclusion within modern society” (Stevenson 2006, 2). Diese Definition wird in heutigen Debatten aufgegriffen, kritisiert und mit politikwissenschaftlichen Begriffen verknüpft. Gemeint ist hiermit die Unterteilung in verschiedene Konzeptionen von Citizenship in „republican“ und „liberal“ (Valkenburg 2012, 475) bzw. weiter aufgegliedert in „liberal“, „communitarian“, „republican“ und „deliberative“ (Saretzki 2002, 97). Je nach Konzeption werden dem Individuum unterschiedliche Rechte in Bezug auf die politische Machtausübung und Gestaltung zugesprochen. Die Bandbreite reicht dabei von einer aktiven, partizipatorischen Gestaltung des Politischen („republican“) hin zu einer freiheitsgewährleistenden aber politische Teilhabe vernachlässigenden („liberal“) Auffassung von Citizenship (Valkenburg 2012, 475). Der Diskurs hat sich beginnend mit Frankenfelds liberaler Auffassung (ebd., 476) von TC als „form of liberalism“ (Frankenfeld 1992, 463), weil nicht partizipativ, sondern lediglich risiko- und gefahrenvermeidend, hin zu einer verstärkt „republican“ Auffassung entwickelt, die von den Ideen von Empowerment, Partizipation, Entitlements und Inklusion in Folge der Entwicklung der STS getragen werde (Abraham & Rajadhyasksha 2015, 66). Nichtsdestotrotz bleibt TC Diskussionsgegenstand, wird kritisiert (Vgl. Valkenburg 2012, 476) und sogar falsch interpretiert[^2]. Die Idee einer Erweiterung respektive Verknüpfung von Citizenship mit anderen das Sozialleben bestimmenden Faktoren ist ein wissenschaftlicher Trend, der sich seit den 90er Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und bis heute andauert. Zu lesen ist wahlweise von „cultural” (Turner 1994, 158-166 zit. nach Saretzki 2000, 22), „ecological” (Van Steenbergen 1994a, zit. nach ebd.), „environmental” (Newby 1996, 212 zit. nach ebd.), „green” (Dean 2001), „sustainable” (Valkenburg 2012, 481), „digital” (Mossberger, Tolbert & McNeal 2008), „female” (Smith 1989), „economic” (Miller & O ́leary 1994), „corporate” (Matten & Crane 2005), „scientific” (Elam & Bertilsson 2003), „sexual” (Richardson 1998 zit. nach Saretzki 2000, 22 ) oder „artistic” Citizenship (Campbell & Martin 2006). Gemein ist allen Konzepten eine Infragestellung normativer, geopolitischer Kategorisierungen (insbesondere des Nationalstaats) unter Zuhilfenahme des Ersatzkonzepts einer neuen sozial konstruierten „polity“ bzw. im Falle der TC einer „technological polity“ (Frankenfeld 1992, 459 ). TC reiht sich also in die Liste ein. Es gilt zu überprüfen, inwiefern Citizenship erfolgreich um eine technologische Komponente erweitert werden kann.
[^2] Keller und Hajer sprechen im Kontext von Frankenfelds Ausführungen und im direkten Widerspruch zu Valkenburg (2012, 475) von einem „republikanistische[n] Verständnis von Demokratie“ 3 (1996, 61).
2.2. Technologie – zwischen Mystifizierung und Blackboxing
Frankenfeld definiert Technologie als „the conscious amplification of human capacities; the generalization, routinization, study, and refinement of this amplification” (1992, 461). Damit sind also – von einem Alltagsverständnis ausgehend – nicht nur technische Geräte gemeint, sondern in einem verallgemeinerten Sinne alle Innovationen, Mittel und Instrumente^3 , die zu einer Erweiterung der menschlichen Fähigkeiten dienen (ebd.). Technologien finden sich also auf allen organisatorischen Ebenen und haben die Fähigkeit, politische Verhältnisse und Macht zu verlagern (Valkenburg 2012, 481). Bei Frankenfeld (1992) herrscht allerdings noch eine technikdeterministische Auffassung vor, in der die soziale Konstruktion, Konstitution und Gestaltung von Technologie ignoriert wird. Er beschreibt Technologie aus einer negativen Perspektive heraus, nämlich der zwangsläufigen Risiken und Gefahren, die Technologien wie beispielsweise Atomkraft für Menschen bergen (Frankenfeld 1992, 459). Dennoch ähnelt sein Bild von Technologie einer Black Box (oder einer Gans, die goldene Eier lege - Frankenfeld 1992, 463), deren zugrundeliegende soziale Hierarchien und Hegemonien ignoriert werden. Obwohl sich Frankenfeld mit seinem Statement „Technology is inherently political“ (1992, 460) auf Winners „Autonomous Technology“ (1977, 324) und „On not hitting the tar baby“ (1985) bzw. ohne es zu kennzeichnen und zu zitieren auf Winners Wortlaut „inherently political technologies“ aus „Do artifacts have politics?“ (1980, 123) bezieht, stehen sich die beiden Auffassungen diametral gegenüber. Durch Win [^3] Winner (1977, 11-12) unterscheidet begrifflich noch differenzierter zwischen „apparatus“, „technique“, „technology“ [sic] und „organization“ [D.W. Hervorhebungen im Original].
ners Ausführungen wird deutlich, dass Technologie nicht einfach existiert und unsere Gesellschaft verändert, sondern ihr gewisse soziopolitische Strukturen immanent sind und sich diese in ihr manifestieren als auch reproduzieren. Auch spielt der Anwendungskontext der Technologie eine entscheidende Rolle für die Wirkungsfelder (Saretzki 2000, 28), die je nach Kultur, Rahmenbedingungen oder sozialer Einbettung vollkommen unterschiedlich sein können. Sind Technologien inhärent politisch, werden Prozesse der politischen Machtausübung, die sich auf unterschiedlichste, kontroverseste Art vollziehen können, soziale Disparitäten beinhalten und sich in Technologie widerspiegeln, entweder uniformiert oder völlig ausgeblendet. Hieran lässt sich deutlich Frankenfelds Technikzentrismus und -determinismus erkennen. Die Annahme, dass Technologie Macht „often ex nihilio“ (Frankenfeld 1992, 460) kreiere und Gesellschaft somit durch Technik determiniert sei, gilt aus Winners Perspektive als widerlegt. Damit ergibt sich also ein zweifelhafter und in der Argumentationslogik folglich problematischer Ausgangspunkt Frankenfelds Ausführungen mit den benannten „blinden Flecken“ (Saretzki 2000, 27). Keller und Hajer übernehmen diese Argumentationsstruktur unhinterfragt (1996, 60 - 61) und setzen sich in ihrer TC-Erweiterung durch Leitbilder somit selbiger Kritik aus. Frankenfelds Definition von Technologie als der Erweiterung der menschlichen Fähigkeiten muss also korrigiert werden. Winner spricht in diesem Kontext von einem Korrektivvorschlag, der zwischen technischem und sozialem Determinismus vermittle (1980, 122-123) und definiert Technik als „[…] structure of human behavior designed to accomplish a definite outcome“ (Winner 1977, 75). Diese Definition berücksichtigt die Technologien zugrundeliegenden gesellschaftlichen Strukturen. Latour (1990) bringt diesen Gedanken pointiert in „Technology is society made durable“ zum Ausdruck.
3. Technological Citizenship – Konzept und Kritik
Die TC-Literatur nach 1992 bezieht sich standardmäßig auf Frankenfeld. Obgleich er auch für seine auf Verkürzungen aufbauenden Argumente kritisiert wird (Vgl. Saretzki 2000, 28), so liefert er in einer Fußnote doch eine erste konzise Idee dessen, wozu TC dienen soll: „[…] to actually become citizen within technological society“ (Frankenfeld 1992, 477). In der Langfassung definiert er TC als
„[…] equal membership, participation, and standing or status of persons as agents and subjects within a realm of common impact to at least one `technology ́ for instance of consciously amplified human capacity - under a definable state that governs this technology and its impacts. Such status is defined by a set of binding, equal rights and obligations that are intended to reconcile technology’s unlimited potentials for human benefit and ennoblement with its unlimited potentials for human injury, tyrannization, and degradation. Such status, rights, and obligations are thus intended to reconcile democracy for lay subjects of technology’s impacts with the right of innovators to innovate. TC reconciles the autonomy of laypersons with the autonomy of experts, it thus affirms autonomy in general. TC affirms human freedom, autonomy, dignity, and assimilation of people with fellow people and with their built world” (Frankenfeld 1992, 462).
Besonderes Augenmerk liegt in dieser Definition auf den Rechten (als auch Pflichten) der BürgerInnen. Er wiederholt im Ausdruck dieser deutlich seine liberale Auffassung von Citizenship, indem er „[…] the right of innovators to innovate“ bestärkt, zwar Autonomie von Laien aber gleichzeitig von Experten betont (und somit, weil Experten i.d.R. mächtiger sind, Expertokratie und Hegemonien befeuert) und Freiheit und Autonomie mit als höchste Güter bezeichnet (Frankenfeld 1992, 459; 462). Als technologische Rechte begreift er unter anderem die Rechte auf Wissen, Information, Partizipation, Informed Consent und das Recht auf die Begrenzung der persönlichen und kollektiven Gefahrenexposition[^4] (1992, 465). Saretzki (2000, 24) stellt folgerichtig die Fragen, wer Mitglied in einer „technological polity“ sei und wie man es werden könne um das „Recht auf (technologiebezogene) Rechte“ einfordern oder die „Pflicht zur Übernahme (technologiebezogener) Pflichten“ erfüllen zu können. Frankenfeld spricht von „realms of common impact“ (1992, 460), die durch den Wirkungsradius von Technologie definiert seien. Wer dabei allerdings die Grenzen ziehe und was bei der Zugehörigkeit zu mehreren solcher „polities“ geschehe sei allerdings unklar (Saretzki 2000, 24-25). Frankenfeld setzt zudem voraus, dass auf Basis der bloßen Betroffenheit durch eine Technik sich zwangsläufig eine Art gemeinsame Identität bilden würde und sich infolge politische Gemeinschaften zum Protest gegen negative Auswirkungen von Technologie formen könnten. Dies sei allerdings in der Realität nicht der Fall (Saretzki 2000, 25-26). In einer weiteren Fußnote widerspricht sich Frankenfeld sich auf eklatante Weise selbst, denn obwohl er TC als allgemeines Konzept bzw. als „[…] single hook that they [laypersons D.W.] can grasp to actually become citizens within technological society“ (1992, 477) definiert, so beschränkt er sich in seinem Essay „[…] exclusively on political equality surrounding physical hazards […]“ (ebd.). Er widerspricht sich darin folglich selbst, indem er seinen Ausführungen allgemeinen Charakter abspricht. Saretzki stellt dahingehend fest, dass innerhalb Frankenfelds Ausführungen (1992) „normative […] Ansprüche“ und „Begründungslasten“ schlichtweg nicht zueinander passen (Saretzki 2000, 31). Ob TC als analytische Kategorie oder doch nur als normatives Konzept dienen soll, geht aus dem Text aufgrund dieser Widersprüche nicht konkludent hervor. Frankenfelds vorherig kritisiertes deterministisches Technologieverständnis als immanent politisch und der damit verbundenen vollkommenen Absenz von gesellschaftlichen Ungleichheiten (von Macht, Status und Wohlstand) wird der normativen Idee von TC außerdem nicht gerecht, wenn man die „democratization of technological cultures“ (Valkenburg 2012, 473) als Ziel definiert. Möchte man diese Demokratisierung erreichen, die Frankenfeld schließlich selbst fordert (1992, 459), so muss der Teufelskreis der soziotechnischen Hegemonien durchbrochen werden (Valkenburg 2012, 473), denn in einer Gesellschaft produzieren mächtige Gruppen respektive Klassen (traditionell marxistische Auffassung, genauer von Stevenson (2006) untersucht) oder Experten durch den Wissensvorsprung (im Sinne einer zu kritisierenden Expertokratie),
[^4] Hieran wird auch deutlich, auf welchem normativen Niveau Frankenfeld argumentiert. Für ihn ist der Einsatz von gefährlichen Technologien wie bspw. Atomkraft ein notwendiges Übel anstatt sie radikal infrage zu stellen.
Technologien, denen diese sozialen, ungleichen Verhältnisse immanent sind. Die entworfenen Technologien reproduzieren diese und der Kreis schließe sich (Valkenburg 2012, 473). Der Begriff der „Technoscience“ (Abraham & Rajadhyasksha 2015, 67) weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Wis- sen um Technologie andere Wissensformen in Bezug auf die Lösung sozialer Probleme verdränge (ebd., 68). So nehmen (vor allem technologische) wissenschaftliche Wissensformen eine dominante Stellung in unserer Gesellschaft ein, was sie von der Zivilgesellschaft entzweit. Eine „Hierarchie des Wissens“ (Eubanks 2011, 148) sei aber als antidemokratisch abzulehnen und besser durch ein „Parlament des Wissens“ auszutauschen (Visvanathan 2006, 167 zit. nach Eubanks 2011, 152). Ausgehend vom Konzept „Scientific Citizenship“ seien Wissenschaft und Zivilbevölkerung wieder näher zueinander zu bringen (Elam & Bertillson 2003, 234). Der Erforschung der Wissenschaft und ihrer Wissensproduktion in den STS kommt daher ein entscheidender Gesichtspunkt zu, insbesondere im Hinblick auf die TC zugrundeliegenden, konsensualnormativen Attribute von Citizenship als partizipativ und demokratisch. In der Realität bevorteilen und benachteiligen Technologien notwendigerweise immer verschiedene Personengruppen (Saretzki 2000, 91). In unserer heutigen neoliberalen, globalisierten Gesellschaft verschaffen sich nämlich in zunehmenden Maße mächtige Gruppen technologische Macht und Einfluss und reproduzieren somit Ungleichheiten. Eubanks untersucht in ihrem Buch „Automating inequality: How high-tech tools profile, police, and punish the poor” (2018) anhand von marginalisierten Bevölkerungsschichten, wie diese systematisch zum Testfeld für technologische Überwachung und dadurch benachteiligt werden. Sie spricht von einem „cycle“ bzw. einem „feedback loop of injustice“, der sich ständig selbst reproduziere (Eubanks 2018, 7): „Marginalized groups face higher levels of data collection […]. That data acts to reinforce their marginality when it is used to target them for suspicion and extra scrutiny” (Eubanks 2018, 6-7). Zu den marginalisierten Bevölkerungsschichten gehören insbesondere „poor and working-class women across the globe“, die als „[…] the canaries in the coal mine of the information society, test subjects for social control in an era of government devolution and neoliberalism“ (Eubanks 2011, 152) dienen. Ausgehend von einem einfachen aber treffenden analytischen Verständnis von TC als „technological mediation of state – citizen relations” (Abraham & Rajadhyasksha 2015, 66), entwickeln Abraham und Rajadhyasksha (2015) eigebettet in unsere heutige Gesellschaft eine weitere Problematik. Da sich eine neoliberale Governance-Wende abzeichne (ebd., 81 ), die für eine Abkehr von der staatlichen Daseinsvorsorge und eine Hinwendung zum privaten Sektor führt, gerät nicht nur Marshalls Konstrukt von Citizenship ins Wanken. Auch TC muss sich dieser veränderten Prämisse bewusst sein und den Einfluss der freien Marktwirtschaft auf eine demokratische, partizipative und gerechte Gesellschaft untersuchen. Sie untersuchen diesen Trend im Zuge von Digitalisierungsmaßnahmen in Indien und stellen abschließend sogar fest: „[…] the alliance between the digitization of governance and the privatization of welfare can be seen to lead to worse outcomes for marginal populations” (ebd., 82). Wohlgemeinte politische Handlungen (bzw. zumindest legitimiert durch den Anspruch einer kollektiven Verbesserung) können in gewissen Kontexten also auch gegenteilige
Effekte hervorrufen, insbesondere in stark bürokratisierten und korrupten Kontexten, wo es vor allem die „last mile“ zwischen Staat und BürgerIn zu überbrücken gelte (ebd.). Diese nicht oder anders intendierten Technologieeffekte nehmen vor allem in Winners Texten einen hohen Stellenwert ein (Vgl. Winner 1977, 97 ), beschäftigen aber auch die aktuellen STS (Vgl. Carey, French & O ́Brien 2012).
4. Alte blinde Flecken der STS – Neue blinde Flecken von TC
Betrachtet man den Diskurs um TC aus einer kritischen STS-Perspektive so offenbart sich, dass der englische Diskurs um TC die weit vorangeschrittene Infrastruktur- und Technikforschung des Globalen Südens sowie einige Nachbardisziplinen fast gänzlich ausblendet. Gegenwärtige STS-Arbeiten von WissenschaftlerInnen aus dem globalen Süden, wie von Nikhil Anand über „PRESSURE: PoliTechnics of Water Supply in Mumbai“ (2011) oder postkoloniale Klassiker wie „Can the Mosquito Speak?“ (Mitchell 2002), haben den Einzug in die Fachliteratur noch nicht geschafft. Die Debatte verliert zudem an Diversität, da das Wissen über TC mit wenigen Ausnahmen noch von alten weißen mächtigen Männern des globalen Nordens produziert wird (u.a. Frankenfeld, Saretzki, Keller, Hajer, Bovens, Stevenson, Valkenburg. Ausnahmen: Eubanks, Abraham, Rajadhyaksha). Hierdurch werden die beforschten und zu Recht kritisierten sozialen Ungleichheiten allerdings reproduziert. Ein Süd-Nord-Wissenstransfer hätte außerdem nicht nur den Effekt, globale Machtverhältnisse des Wissens infrage zu stellen, sondern würde die Debatte um TC um eine Vielzahl an inhaltlichen Aspekten bereichern, unter anderem im erwähnten postkolonialen Kontext. Die elfenbeinturmartige Debattenkultur offenbart sich auch an der Ausblendung der Disability-Studies^5 , die durch einen einfachen Gedankengang enorm zur TC beitragen würde. Überträgt man eine Erkenntnis auf TC, die Winnance (2006) sehr deutlich macht, so wird klar, dass enorme Parallelen und Schnittmengen zwischen den Konzepten bestehen. Denn so wie eine Person im Rollstuhl zur „person-in-the-wheelchair“ (Winnance 2006, 63), also einer Entität wird, verhält es sich auch mit BürgerInnen, die sich entweder eine Technologie aneignen oder ihr ausgesetzt sind. Im Falle von elementaren Technologien wie beispielsweise des Basiskontos, einem Bankkonto für alle Menschen in Deutschland, wäre die Person ohne dieses ebenso stark, nur auf andere Weise eingeschränkt und an einer gesellschaftlichen Partizipation ausgeschlossen wie die RollstuhlfahrererInnen. Nur durch die Aneignung von Technik, mit der die Person dann untrennbar verbunden ist, wird sie zu einem vollen gesellschaftlich handlungsfähigen Subjekt. Durch Latours Actor-Network-Theory (ANT) (Vgl. Latour 2005) wird ein solcher Verbund von Objekten (und damit auch Technologien) und Personen ermöglicht. Aus ANT-Sicht eröffnen sich so wichtige neue Perspektiven und Fragen, die ähnlich des Basiskonto-Diskurses der Bundesregierung^6 politische Konsequenzen fordern.
[^5] Eine bloße Erwähnung dieser, allerdings eingeschränkt ohne theoretische Einbettung und unter ökonomischer Prämisse findet sich in Keller & Hajer (1996, 60).
[^6] „Ein Leben ohne Girokonto ist für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht mehr möglich […]. Das Girokonto ist Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am modernen Wirtschaftsleben“ (Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland 2011, 3). Infolge dieser Erkenntnis, dass BürgerInnen ohne Basiskonto ihre Funktion als StaatsbürgerInnen schlicht nicht wahrnehmen können, kam das Gesetz zustande. Unter Bezugnahme auf die ANT ließe sich dieses Beispiel auch auf andere Technologien übertragen (Smartphone, Internetzugang etc.). Für eine detaillierte Abhandlung über das Basiskonto und dessen Einführung siehe Rott (2016).
Obwohl feministische Forschung erheblich zur Auflösung des „designer/user divide” beigetragen habe (Wajcman 2010, 7) und zeige wie Technologie von männlich dominierten Verhältnissen beeinflusst werde (Wajcman 2006, 711), bleibt auch sie in TC eine Randerscheinung. Eine Verknüpfung mit Wajcmans „Technofeminism“ (Wajcman 2004 ) erscheint allerdings notwendig, da sich, wie bereits festgestellt, gesellschaftliche Verhältnisse in Technik manifestieren – und somit auch „gender power relations“ (Wajcman 2010, 7). Eubanks ( 2011 , 81 - 98; 129 - 152 ) liefert hierzu verschiedene empirische Studien, in denen sie konkret auf die Empowerment-Strategien amerikanischer Frauengruppen eingeht. Zudem stellt sie fest, dass wir zu wenig über den „social contract“ nachdenken, den wir tatsächlich wollen (Eubanks 2011, 132). Alternativ fordert sie, dass wir selbst proaktiv Citizenship-Technologien gestalten sollen (ebd., 98). Verknüpft man TC mit einem postkolonialen Kontext, so wird wiederum ein neues Licht auf TC geworfen. Abraham und Rajadhyasksha und sprechen in der aktuellsten Publikation zu TC davon, wie indische BürgerInnen durch den rigorosen Technologieeinsatz in einer indischen Impfkampagne neu geschaffen werden (2015, 69). Aufgrund der Erkenntnis der wissenschaftlichen Konfusion um eine analytische bzw. normative Definition von TC (ebd., 67) versuchen sie mithilfe von Foucaults Theorie der Gouvernementalität TC als Analysekategorie zu definieren. Das Staat-Bürger*in-Verhältnis und damit auch das in diesem Fall veränderte Konzept von Citizenship konterkariert in ihrer Feldstudie die vorher aufgestellten Definitionen von TC. Menschen haben sich der biopolitischen Disziplinierungsmaßnahme einer Massenimpfung unterzuordnen, notfalls sei Gewaltanwendung legitimiert, denn der Staat exerziere eine „gütige Vormundschaft“ (ebd., 69). Technologie nimmt in diesem Kontext eine zweifache Rolle ein. Zunächst wird eine Technologie, die Impfung, als Antwort auf ein soziales Problem, die Krankheit, durch ExperteInnen der Biotechnologie entwickelt, anstatt beispielsweise die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und das Problem bei der Wurzel zu fassen. Es wird also versucht, eine technologische Lösung oder „technoscientific fix“ (ebd., 72) für ein soziales Problem zu finden, anstatt es sozial zu lösen. Im nächsten Schritt drücken sich politische Machtverhältnisse in der radikalen Anwendung des hegemonialen Wissens um die Ausrottung einer Krankheit in Form von Gewaltanwendung aus. Technologie wird hier also nicht nur als Gewaltlegitimation missbraucht, sondern beschreibt ebenfalls die Gewaltanwendung per se. TC befähigt hier, eine konkrete Technologie dieses Missbrauchs zu überführen, denn BürgerInnen werden hier anstatt zu tatsächlichen technologischen BürgerInnen einer Polity zu Technologieopfern^7.
[^7] TC legitimiert natürlich keine Anti-Impfhaltung. Hintergründe in Abraham und Rajadhyasksha ( 2015 ,69-72).
5. Fazit
Technological Citizenship beschreibt, wie Staat und BürgerInnen durch Technologie(n) vermittelt wechselwirken. Das Konzept hat sich in den letzten knapp 30 Jahren seit Frankenfelds Aufsatz weiterentwickelt und ist heute mit neuen soziotechnischen Systemen konfrontiert. Dabei wurden die anfänglichen normativen Probleme des Konzepts überwunden sowie eine technikzentrierte Perspektive aufgegeben, um eine differenziertere Perspektive fernab technischer als auch sozialer Determinismen zu ermöglichen. Nationalstaaten als ausschlaggebend für die klassische Staatsbürgerschaft und andere geopolitische Konzepte werden in TC überwunden und vom Konzept der technischen Polities ersetzt, die sich nicht durch geodeterministische Zuordnungen, sondern durch die Zugehörigkeit einer Technologie oder der Aneignung bzw. Betroffenheit dieser auszeichnen. TC hat einerseits den normativen Anspruch demokratische Grundprinzipien wie Partizipation, Gleichheit und Selbstbestimmung als praxisorientiertes, das heißt explizit politisches Konzept zu fördern und andererseits als wissenschaftliche Analysekategorie zu dienen. Viele offene Fragen gilt es allerdings noch zu klären, bevor TC diesem Anspruch gerecht werden kann, denn die WissenschaftlerInnen sind sich in der Konzeptualisierung nicht einig. TC wird zwar einerseits immer wieder um neue Aspekte ergänzt, in andere Kontexte eingebettet und konstruktiv kritisiert. Das Konzept verliert sich dabei allerdings oft zwischen normativen Ansprüchen und analytischen Problemen, was zu konzeptionellen Widersprüchen und dadurch einer generellen Unklarheit führt, die sich in der einschlägigen Literatur bis zur letzten einschlägigen Publikation merkbar niederschlägt (Vgl. Abraham & Rajadhyasksha 2015, 67). Andererseits mangelt es noch an Querbezügen zu benachbarten Disziplinen – insbesondere aus dem Globalen Süden. Das Konzept wird sich erst dann entfalten können, wenn es nicht nur die eklatanten sozialen Ungleichheiten unserer Gesellschaft angemessen zu adressieren und Marginalisierungen zu entlarven weiß, sondern sich aus verschiedenen Formen des Wissens von BürgerInnen selbst entwickelt. Es darf dahingegen keinen Spielraum für rückwärtsgewandte, versteifte Blickwinkel jeglicher Art bieten. Nur so kann TC adäquat konzeptualisiert werden und zu dem beitragen, wozu Frankenfeld das Konzept 1992 eigentlich ins Leben gerufen hat: „It is time laypersons […] actually become citizens within technological society” (Frankenfeld 1992, 477).
6. Literaturverzeichnis
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